Chrysal Schnecken Stop 300g

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Maulwurf, Schnecke & Co. Chrysal Schnecken Stop
Ärgern Sie sich in Ihrem Garten auch mit Schnecken herum? Setzen Sie auf Chrysal® Schnecken Stop – das effektive Mittel gegen Schnecken! Mit diesem Schneckenkorn sichern Sie wirkungsvoll Ihre Ernte: Egal, ob Kohlgemüse und Salat, Erdbeeren oder auch Ihre Zierpflanzen – bereits 20 Granulatskörner pro Quadratmeter reichen aus, um die Nacktschnecken aus Ihren Beeten zu vertreiben.

Eine Packung Chrysal® Schnecken Stop beinhaltet 300 Gramm. Da je Quadratmeter bereits 0,6 Gramm des Schneckenmittels ausreichen, ist dieses Granulat besonders ergiebig. Sagen Sie den Nacktschnecken in Ihrem Garten den Kampf an!

Bitte beachten Sie:
Lesen Sie unbedingt vor Benutzung die Gebrauchs- und Warnhinweise auf der Rückseite der Verpackung!

Streudose

Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig.

Hersteller: Glanzit Pfeiffer GmbH & Co. KG
Inhalt: 300g
Wirkstoff: Metaldehyd 60g/kg (6%)

Bienengefährlichkeit: (B3), Bienen nicht gefährdend
Zulassungsnummer: 033274-66

Sicherheitshinweise: Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

ACHTUNG! Berührung mit den Augen und Haut vermeiden. Beim Ausbringen daher geeignete Schutzhandschuhe tragen. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Staub nicht einatmen. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Beim Verschlucken sofort den Arzt rufen und die Verpackung vorzeigen. Nach der Arbeit Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen. Anwendung im Gemüsebau: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern (W 207).

Hinweise zum Umweltverhalten: Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Landrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlung ist strafbar (NW 642). Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen (NW 466).

Maulwurf, Schnecke & Co.

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