Nur mit Sachkunde nach §10 Pflanzenschutzgesetz!
Achtung !
Dieser Artikel ist nicht
für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen. Sie benötigen für deren
Verwendung Sachkunde nach §10 Pflanzenschutzgesetz.
Das Pflanzenschutzgesetz besagt laut §10, dass für die Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse und
Fertigkeiten nachgewiesen werden müssen.Sachkundenachweis
Als Sachkundenachweis im Rahmen einer Berufsausbildung für die Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln*
(§ 1 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung)
gilt ein Zeugnis über eine bestandene
Abschlussprüfung in den Berufen:
– Landwirt/in – Pflanzenschutzlaborant/in
– Gärtner/in – landwirtschaftlicher/e Laborant/in
– Winzer/in – landwirtschaftlich-technischer/e Assistent/in
– Forstwirt/in
– eine bestandene Fortbildungs- oder Umschulungsprüfung zum Fachagrarwirt/in Landtechnik oder
− geprüfter/e Schädlingsbekämpfer/in (Prüfung ab 18. Februar 1997)
– ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium im Bereich
der Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaften sowie Weinbau
Bi 58 Insektenmittel 100mlAusschließlich für die Anwendung im Erwerbsgartenbau!
Das bewährte Produkt in der anwendungsfertigen Sprühdose zur Bekämpfung von
saugenden Insekten an Zimmer- und Balkonpflanzen. Es wirkt zuverlässig u.a.
gegen Blattläuse, Weiße Fliegen, Spinnmilben, Schildläuse und Thripse. Die
systemische Wirkung sichert einen dauerhaften Erfolg.
Weiße Fliegen, Spinnmilben: Diese Schädlinge werden nach eigenen Erfahrungen beim Einsatz
in den festgesetzten Anwendungsgebieten mit erfasst.
*Systemische Wirkung, erfasst auch versteckt sitzende Insekten
* Wirksam gegen alle beweglichen Stadien von Insekten
* Sofort- und Dauerwirkung
* Gute Pflanzenverträglichkeit
Produkt-Typ: Insektizid, flüssig
Wirkstoff: 400 g/l Dimethoat
Kennzeichnung: Xn, gesundheitsschädlich, N, umweltgefährlich
Zulassungsnummer: 040090-74
Packungsgröße: 100 ml Flasche mit Dosiertropfer
Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig!
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Pflanzen von allen
Seiten – auch die Blattunterseiten – gleichmäßig bis zur sichtbaren Benetzung einsprühen.
Der Sprühabstand sollte ca. 50 cm betragen, damit keine Pflanzenschäden durch
Unterkühlung entstehen.
Im Freiland keine Anwendung während der Blüte.