Celaflor Naturen Bio Schneckenkorn Forte 600g

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Maulwurf, Schnecke & Co. Celaflor Naturen Schneckenkorn Forte
Schützen Sie unter anderem Ihre Gemüse- und Obstkulturen sowie Blumen und Zierpflanzen mit Celaflor® Naturen® Bio Schneckenkorn Forte gegen Schadschnecken! Das regenfeste Köderprodukt für den Garten wird von Schnecken über die Fraßtätigkeit aufgenommen, sodass sie anschließend in Verstecken im Boden absterben und zersetzt werden.

Die Packung, die Ihnen hier geliefert wird, enthält 600 Gramm des Streugranulats gegen Schadschnecken. Dabei braucht es bei Befallsbeginn oder beim Sichtbarwerden der ersten Symptome lediglich 3 Gramm beziehungsweise circa 140 Körner pro Quadratmeter des höchst ergiebigen Schneckenschutzes, welcher gleichmäßig auf dem Boden – nicht auf den Pflanzen! – ausgestreut werden sollte. Vermeiden Sie auf diese Weise effektiv Schäden an Ihren Zier- und Nutzpflanzen!

Bitte beachten Sie: Lesen Sie unbedingt vor Benutzung die Gebrauchs- und Warnhinweise auf der Rückseite der Verpackung!

Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig.
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern!

Zulassungsinhaber: Scotts Celaflor GmbH
Inhalt: 600g
Wirkstoff: 10 g/kg (1,0 Gew.-%) Eisen-III-Phosphat

Bienengefährlichkeit: (B4), nicht bienengefährlich
Zulassungsnummer: 008016-00

Sicherheitshinweise: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

ACHTUNG! Berührung mit den Augen und Haut vermeiden. Beim Ausbringen daher geeignete Schutzhandschuhe tragen. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Staub nicht einatmen. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Beschmutzte Kleidung ausziehen und vor erneutem Gebrauch reinigen. Bei Hautkontakt sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich ausspülen, auch unter den Augenlidern, ggf. Arzt konsultieren. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

Hinweise zum Umweltverhalten: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 12 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
 

Maulwurf, Schnecke & Co.

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