Glyfos ® Premium 1 Liter Unkraut Entferner
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Glyfos ®Premium Unkraut Entferner 1 Liter
Achtung !
Dieser Artikel ist nicht
für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen. Sie benötigen für deren
Verwendung Sachkunde nach §10 Pflanzenschutzgesetz.
Das Pflanzenschutzgesetz besagt laut §10, dass für die Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse und
Fertigkeiten nachgewiesen werden müssen.Sachkundenachweis
Als Sachkundenachweis im Rahmen einer Berufsausbildung für die Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln*
(§ 1 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung)
gilt ein Zeugnis über eine bestandene
Abschlussprüfung in den Berufen:
– Landwirt/in – Pflanzenschutzlaborant/in
– Gärtner/in – landwirtschaftlicher/e Laborant/in
– Winzer/in – landwirtschaftlich-technischer/e Assistent/in
– Forstwirt/in
– eine bestandene Fortbildungs- oder Umschulungsprüfung zum Fachagrarwirt/in Landtechnik oder
− geprüfter/e Schädlingsbekämpfer/in (Prüfung ab 18. Februar 1997)
– ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium im Bereich
der Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaften sowie Weinbau
Glyfos® Premium Unkraut Entferner
| Herbizides, wasserlösliches Konzentrat Wirkstoff: 450 g/l Glyphosat Nicht-selektives Herbizid zur Anwendung auf Acker- und Grünland, auf Stilllegungsflächen, im Forst, Obst- und Weinbau, auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen, auf Gleisanlagen und im Zierpflanzenbau. |
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen
| Schadorganismus/Zweck | Kulturart/Objekt |
|---|---|
| Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Ackerbaukulturen (ausg. Winterraps) |
| Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse | Laubholz, Nadelholz |
| Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Kernobst, Steinobst, Stilllegungsflächen, Zierpflanzen, Rasen, Nichtkulturland ohne Holzgewächse, Wege und Plätze mit Holzgewächsen, Baumschulgehölzpflanzen, Gleisanlagen |
| Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Nadelholz (ausg. Douglasie), Laubholz |
| Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Ackerwinde) | Weinrebe |
| Adlerfarn | Laubholz, Nadelholz |
| Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke, Ampferarten | Wiesen, Weiden |
| Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ernteerleichterung, Sikkation | Wintergerste, Sommergerste, Hafer, Winterroggen, Sommerroggen, Winterweizen, Sommerweizen, Wintertriticale, Sommertriticale |
| Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke, Ausfallkulturen | Ackerbaukulturen |
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468).
Für die Anwendung im Forst (nur Jungwuchsflächen mit Bodengeräten) und in
Ackerbaukulturen (gilt nicht für Anwendungen gegen Gemeine Quecke und gegen
Ausfallkulturen) gilt zusätzlich:
Die Anwendung des Mittels muss in einer
Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen
landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)
mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
"Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780)
in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 %
eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder
Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren
Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken,
Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem
Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der
regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr.
70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft
mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist
(NT101).
Für die Anwendung in Obst, in Wein, im Forst (Kahlflächen oder
Unterholz ohne Jungflächen), auf Stilllegungsflächen, im Grünland, in Getreide,
in Ackerbaukulturen (gegen Gemeine Quecke oder in Ausfallkulturen), Rasen und
Zierpflanzen gilt zusätzlich:
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite
von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder
gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem
verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde
Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils
geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen
ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik
nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten
erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger
als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das
von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten
Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April
2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem
ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist (NT102).
Für
die Anwendung in Nichtkulturland (ohne Holzgewächse) gilt zusätzlich:
Die
Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden
Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,
Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr.
205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die
Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist
der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit
tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B.
Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung
des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im
"Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002
(Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung,
als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen
ausgewiesen worden ist (NT103).
Anwendung
Ackerbau
Ackerbaukulturen
Gegen Gemeine Quecke
___________________________________________________ 4 l/ha
spritzen in 200 -
400 l/ha Wasser zur Stoppelbehandlung, Anwendungszeitpunkt: Herbst, nach der
Ernte, mindestens 10 Tage vor einer Bodenbearbeitung, diese frühestens nach
Auftreten erster Wirkungssymptome. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr,
Tankmischung mit schwefelsaurem Ammoniak, jedoch nicht mit Flüssigdüngern
möglich.
Quecke soll 3 - 4 neue Blätter pro Trieb gebildet haben. Zur
Sanierung stark verqueckter Flächen wird je 1 Anwendung in 2 aufeinander
folgenden Jahren empfohlen. Stoppeldüngung bzw. Kalkung ab 2 Tage nach der
Behandlung.
Ackerbaukulturen
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter
und Zweikeimblättrige Unkräuter _______________ 2,4 l/ha
spritzen in 200 -
400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bis 2 Tage vor der Saat, max. 1 Anwendung
in der Kultur bzw. je Jahr.
Ackerbaukulturen
Gegen
Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter und Ausfallkulturen _
4 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach der Ernte
oder nach dem Wiederergrünen. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Ackerbaukulturen (ausg. Winterraps)
Gegen Einkeimblättrige
Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter _______________ 2,4 l/ha
spritzen
in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bis BBCH 03 (Ende der
Samenquellung, bzw. Ende der Keimruhe), vor dem Auflaufen, bis 5 Tage nach der
Saat. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Getreide (Gerste,
Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und
Zweikeimblättrige Unkräuter _________________ 4 l/ha
spritzen in 200 - 400
l/ha Wasser zur Ernteerleichterung, Anwendungszeitpunkt: ab BBCH 89 (Vollreife)
zur Spätbehandlung, ausgenommen zur Saatguterzeugung und zu Brauzwecken. Max. 1
Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bodenbearbeitung direkt nach der Ernte
möglich. Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden
(VV835).
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation
_________ 4 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: ab
BBCH 89 (Vollreife) zur Spätbehandlung in Lagergetreide, ausgenommen Saat- und
Braugetreide. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bodenbearbeitung
direkt nach der Ernte möglich. Stroh von behandeltem Getreide nicht für
Kultursubstrate verwenden (VV835).
Stilllegungsflächen
Gegen
Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter _________________ 4
l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser zur Rekultivierung,
Anwendungszeitpunkt: vor der Bodenbearbeitung, vor der Saat von Folgekulturen.
Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Bei sehr starker Verqueckung
bzw. zu wenig grüner, aufnahmefähiger Blattmasse zum Spritzzeitpunkt ist ggf.
eine Nachbehandlung nach der folgenden Kultur erforderlich. Bei sehr hohem
Aufwuchs einen Schröpfschnitt einplanen und so durchführen, dass zum
Behandlungszeitpunkt wieder genügend Blattmasse vorhanden ist. Eine den Austrieb
unterdrückende Schwadablage unbedingt vermeiden.
Mit den Bestellarbeiten kann
begonnen werden, wenn die Leitunkräuter nach dem Einsatz von Glyfos Premium zu
vergilben beginnen. Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur
Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung
dienen (VV549).
Forst
Nadelholz, Laubholz
Gegen
Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse ___ 2,4
l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser als Zwischenreihenbehandlung auf
Jungwuchsflächen mit Abschirmung, Anwendungszeitpunkt: Mai bis Juni und ab einer
Unkrauthöhe von mindestens 15 cm, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren)
Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte;
anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen
(VA215).
Nadelholz, Laubholz
Gegen Adlerfarn
__________________________________________________________ 4 l/ha
spritzen in
200 - 400 l/ha auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs nur mit
Bodengeräten, Anwendungszeitpunkt: August bis September, nach Abschluss des
Hauptwachstums des Farns. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei
Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren)
Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte;
anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen
(VA215).
Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese
nach der Behandlung nicht geerntet werden (VA216).
Nadelholz,
Laubholz
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige
Unkräuter, Holzgewächse _____ 4 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser auf
Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs nur mit Bodengeräten,
Anwendungszeitpunkt: August bis September. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw.
je Jahr. Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren,
Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der
Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr
gelangen (VA215).
Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass
diese nach der Behandlung nicht geerntet werden (VA216).
Nadelholz,
Laubholz (ausg. Douglasie, Lärche)
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und
Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse ___ 2,4 l/ha
spritzen in 200 - 400
l/ha Wasser nur mit Bodengeräten auf Jungwuchsflächen, Anwendungszeitpunkt:
September bis November, nach Abschluss des Kulturpflanzenwachstums. Max. 1
Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Hinweise für Anwendungen im
Forst:
Bei der Gräserbekämpfung im Herbst ist darauf zu achten, dass diese
noch grün und in vollem Wachstum sind. Eine nachhaltige Bekämpfung von
Strauchholz im Frühjahr ist nur bei ausreichender Blattmasse zur Zeit der
Behandlung gewährleistet. Der zu behandelnde Adlerfarn muss grün und voll
entwickelt sein (alle Farnwedel entfaltet sowie beginnende Verbräunung der
Fiederspitzen). Alle Farnwedel müssen gut benetzt werden. Behandlungen vor
Frosteinbruch haben sich bewährt. Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B.
Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte
bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die
Beeren nicht zum Verzehr gelangen (VA215).
Grünland
Weiden
und Wiesen
Gegen Gemeine Quecke, Einkeimblättrige Unkräuter,
Zweikeimblättrige Unkräuter
und Ampferarten
________________________________________________________ 3,2 l/ha
spritzen in
200 - 400 l/ha Wasser mit nachfolgendem Umbruch zur Grünlanderneuerung,
Anwendungszeitpunkt: vor der Saat, während der Vegetationsperiode. Max. 1
Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Ausreichende Bodenfeuchtigkeit ist für
das Gelingen der Neuansaat entscheidend. Bewährt haben sich Behandlungen und
Ansaaten im Juli/August. Wichtig ist ein ebenes, abgesetztes Saatbett, um eine
flache Ablage des Saatgutes (1 - 2 cm) zu ermöglichen. Nach der Einsaat ist
durch Anwalzen für einen guten Bodenschluss zu sorgen. Behandelten Aufwuchs
(Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der
direkten Verfütterung oder der Silierung dienen (VV549).
Nichtkulturland
Gleisanlagen
Gegen Einkeimblättrige
Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter _________________ 8 l/ha
spritzen
in 500 - 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode.
Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Oder:
Gegen Einkeimblättrige
Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter _________________ 4 l/ha
spritzen
in 500 - 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode.
Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.
Die Anwendung des Mittels auf
Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder
gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen
Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle
nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch
Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und
Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen
gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000
Euro geahndet werden (NS660).
Nichtkulturland ohne Holzgewächse
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter ___________
40 ml/100 m²
spritzen in 2 - 4 l/100 m² Wasser, Anwendungszeitpunkt: während
der Vegetationsperiode. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.
Keine
Anwendung auf oder unmittelbar an Flächen, die z.B. mit Beton, Bitumen, Pflaster
oder Platten versiegelt sind.
Der maximale Mittelaufwand für die Kultur pro
Jahr beträgt 8 l/ha (80 ml/ 100 m²).
Die Anwendung des Mittels auf
Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder
gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen
Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle
nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch
Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und
Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen
gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000
Euro geahndet werden (NS660).
Wege und Plätze mit Holzgewächsen
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter __________
40 ml/100 m²
spritzen mit Abschirmung in 2 - 4 l/100m² Wasser,
Anwendungszeitpunkt: ab Pflanzjahr während der Vegetationsperiode. Max. 2
Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.
Keine Anwendung auf oder unmittelbar
an Flächen, die z.B. mit Beton, Bitumen, Pflaster oder Platten versiegelt sind.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich,
forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer
Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu
diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig
abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen,
Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen
veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis
zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NS660).
Obstbau
Kernobst
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter
und Zweikeimblättrige Unkräuter _________________ 4 l/ha
spritzen in 200 -
400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: ab Pflanzjahr, im Frühjahr oder Sommer.
Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Steinobst
Gegen
Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter _________________ 4
l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt:: ab Pflanzjahr,
im Frühjahr bis Ende Mai. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je
Jahr.
Hinweise für den Einsatz im Obstbau:
Glyfos Premium darf nicht
in einjährigen Anlagen (1. Standjahr) eingesetzt werden, die stark zurück
geschnitten wurden. Mit Glyfos Premium benetzte Seitentriebe, Schosstriebe oder
Wildlinge usw. unbedingt sofort entfernen. Junge Bäumchen können unter Umständen
über die grüne Rinde Wirkstoff aufnehmen und sind daher bei der Behandlung
auszusparen. Dies ist besonders bei Neupflanzungen zu beachten. Grüne Teile von
Obstbäumen dürfen weder direkt noch indirekt (Abtrift!) von der Spritzbrühe
getroffen werden.
Weinbau
Weinrebe
Gegen
Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Ackerwinde) 40
ml/100 m²
spritzen in 2 - 4 l/100 m² Wasser bei Nutzung als Tafel- und
Keltertraube. Anwendungszeitpunkt: Frühjahr und Sommer ab 4. Standjahr. Max. 2
Anwendungen im Abstand von mindestens 3 Monaten in der Kultur bzw. je
Jahr.
Der maximale Mittelaufwand für die Kultur pro Jahr beträgt 8 l/ha (80
ml/100 m²).
Hinweise für den Einsatz im Weinbau:
Grüne Pflanzenteile
dürfen nicht getroffen werden. Stocktriebe können bis Ende Juni mitbehandelt
werden. Sie sind aber spätestens 2 Wochen nach der Spritzung zu entfernen
(Frühjahrsanwendung). Bei Sommeranwendung behandelte Stocktriebe sofort
entfernen. Glyfos Premium kann während der Rebblüte und auch bei höheren
Temperaturen eingesetzt werden. Glyfos Premium ist in allen geprüften Rebsorten
verträglich.
Zierpflanzenbau
Baumschulgehölzpflanzen
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter ___________
40 ml/100 m²
spritzen in 2 - 4 l/100 m² Wasser als Zwischenreihenbehandlung
mit Abschirmung, Anwendungszeitpunkt: ab Pflanzjahr, während der
Vegetationsperiode. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Rasen (Zier-und Sportrasen)
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter
und Zweikeimblättrige Unkräuter __________ 32 ml/100 m²
spritzen in 2 - 4
l/100 m² Wasser mit nachfolgendem Umbruch, Anwendungszeitpunkt: während der
Vegetationsperiode, vor der Saat. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung
noch zur Kleintierhaltung verwenden (VV551).
Zierpflanzen
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter ___________
40 ml/100 m²
spritzen in 2 - 4 l/100 m² Wasser, Anwendungszeitpunkt: während
der Vegetationsperiode, vor Kulturbeginn. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je
Jahr.
Hinweise für den Einsatz im Zierpflanzenbau:
Bodenbearbeitung
und Nachbau 3 - 4 Wochen nach der Behandlung, frühestens nach Eintritt von
sichtbaren Wirkungssymptomen. Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen,
da Schäden möglich sind. Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder
zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden (VV551).
Wirkungsspektrum
Sehr gut bis gut bekämpfbar:
Ungräser:
Ackerfuchsschwanz, Ausfallgetreide, Binsen, Bluthirse, Borstenhirse,
Fingerhirse, Flughafer, Glanzgras, Hühnerhirse, Knaulgras, Quecke,
Rasenschmiele, Rispengras, Rothafer, Rotschwingel, Saathafer, Schilfrohr,
Trespe, Weidelgras, Gemeiner Windhalm
Unkräuter: Ackerkratzdistel, Ackersenf,
Amarant, Ampfer, Beifuß, Berufkraut, Bingelkraut, Birke, Große Brennnessel,
Brombeere (Nichtkulturland), Ehrenpreis, Erdrauch, Esche, Flohknöterich,
Gänsedistel, Gänsefuß, Ginster, Hahnenfuß, Hederich, Hirtentäschelkraut,
Hohlzahn, Holunder, Huflattich, Kamille, Klatschmohn, Klettenlabkraut,
Kornblume, Kreuzkraut, Landwasserknöterich, Löwenzahn, Malve, Melde, Möhre,
Nachtschatten, Ölrettich, Pfeilkresse, Phacelia, Platterbse, Portulak, Raps,
Saatwucherblume, Sauerklee, Schafgarbe, Stechapfel, Stiefmütterchen, Taubnessel,
Vergissmeinnicht, Vogelknöterich, Vogelmiere, Weide, Weinbergslauch, Wicke,
Windenknöterich, Wolfsmilch, Wucherblume, Zweizahn
Weniger gut
bekämpfbar:
Ackerwinde, Kleine Brennnessel, Giersch, Rotklee,
Weidenröschenarten, Zaunwinde
Nicht ausreichend bekämpfbar:
Weißer
Mauerpfeffer, Salbeigamander, Ackerschachtelhalm,
Sumpfschachtelhalm
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe):
G
Pflanzenverträglichkeit
Glyfos Premium wirkt
nichtselektiv und schädigt bei direktem Kontakt mit grünen Pflanzenteilen die
Kulturpflanze.
Anwendungstechnik
Ansetzen der Spritzbrühe
Tank bzw. Behälter mit 2/3 der
erforderlichen Wassermenge füllen, dann Glyfos Premium zugeben und anschließend
den Tank mit restlichem Wasser auffüllen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als
notwendig. Entleerte Behälter gründlich mit Wasser ausspülen, Spülwasser der
Spritzbrühe beigeben.
Empfohlene Wasseraufwandmenge
Weinbau,
Zierpflanzenbau __________________________________________ 2 bis 4 l/100
m²
Gleisanlagen ____________________________________________________ 500 bis
1000 l/ha
Obstbau, Forst,Nichtkulturland, Ackerbau, Grünland
______________________ 200 bis 400
l/ha
Ausbringungstechnik
Die zu bekämpfenden Unkrautarten
müssen genug Blattmasse aufweisen, um ausreichend benetzt werden zu können. Der
beste Bekämpfungserfolg wird erzielt, wenn die Mittelanwendung im Blühstadium
erfolgt. Die Wirksamkeit kann bei anhaltender Trockenheit, bei hohen
Temperaturen, verbunden mit extrem niedriger Luftfeuchtigkeit beeinträchtigt
sein. Anwendung nach Regen oder Tau auf feuchtem, aber nicht tropfnassem
Unkrautbestand möglich. Regenbeständigkeit: nach ca. 1 - 3 Stunden. Glyfos
Premium kann das ganze Jahr über eingesetzt werden; auch durch kurze Nachtfröste
bis -3 °C wird die Wirkung nicht
beeinträchtigt.
Mischbarkeit
Beimischungen von anderen
Herbiziden zur Spritzbrühe sind nicht zu empfehlen, da sie die Wirkung von
Glyfos Premium u.U. einschränken.
Reinigung
Spritzgerät und
-leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des
Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem
Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend
Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor
behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der
Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters,
Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen
Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den
Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und
Reinigungsbürsten angeboten.
Nachbau
Alle Kulturen können 3-4
Wochen nach der Anwendung nachgebaut werden. Vor Bodenbearbeitung für die
Folgekultur aber in jedem Fall den Eintritt deutlicher Wirkungssymptome
(Vergilbung) abwarten.
Wartezeit
Weinrebe
______________________________________________________________ 30
Tage
Kernobst, Steinobst
______________________________________________________ 42 Tage
Getreide
_______________________________________________________________ 7
Tage
Nadelholz, Laubholz: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen
und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B.
Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit ist nicht
erforderlich.
Ackerbaukulturen, Laubholz, Nadelholz, Stilllegungsflächen,
Weiden und Wiesen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder
die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte)
verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne
Bedeutung.
Ackerbaukulturen: Die Wartezeit ist durch die
Anwendungsbedingungen und/oder die Vergetationszeit abgedeckt, die zwischen
Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer
Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Baumschulgehölzpflanzen, Gleisanlagen,
Nichtkulturland ohne Holzgewächse, Rasen, Wege und Plätze mit Holzgewächsen,
Zierpflanzen: Die Wartezeit ist ohne Bedeutung (N)
Umweltverhalten
Bienen
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung
festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge
nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4) (NB6641).
Nützlinge
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen
der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft (NN165). Das Mittel wird als
nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe)
eingestuft (NN1842).
Algen
Das Mittel ist giftig für Algen
(NW262).
Gewässer/Grundwasser
Beachten Sie bitte die
Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am
Anfang). Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen
Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG).
Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene
Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit
einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW642).
Saumstrukturen
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen
zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang).
Lagerung
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich
für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung
aufbewahren.
Hinweise für sicheren Umgang
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung
einzuhalten (SP001).
Anwenderschutz
Jeden unnötigen Kontakt
mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001).
Für Kinder unzugänglich aufbewahren (SB010). Die Richtlinie für die
Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche
Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten (SB110). Behandelte
Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten
(SF245-01).
Abpackungen
1 Liter FlascheDownloads
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| GlyfosPremium.pdf | 0.17 MB |
Floristik - Deko Artikel preiswert kaufen
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Bayer Langzeit-Unkrautfrei 120g Permaclean21,40 € incl. 19 % USt 0,18 € pro 100 Gramm |
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Bayer Langzeit-Unkrautfrei 60g Permaclean14,99 € incl. 19 % USt 0,25 € pro 100 Gramm |
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Bayer Langzeit-Unkrautfrei 30g Permaclean11,60 € incl. 19 % USt 0,39 € pro 100 Gramm |
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COMPO Rasenunkraut-Vernichter Perfekt
Statt 21,78 €
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Bayer 3Std. Bio-Unkrautfrei Konz. 500ml11,96 € incl. 19 % USt 23,92 € pro Liter |
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VOROX Unkrautfrei Direkt AF 1l11,60 € incl. 19 % USt |
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Bayer Garten Calypso Perfekt 1000ml11,42 € incl. 19 % USt |
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COMPO Rasenunkraut Vernichter Banvel M 120ml16,80 € incl. 19 % USt 14,00 € pro 100 Milliliter |
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VOROX UNKRAUTFREI gegen Giersch 15ml7,12 € incl. 19 % USt 47,47 € pro 100 Milliliter |
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VOROX UNKRAUTFREI gegen Löwenzahn 60ml16,69 € incl. 19 % USt 27,82 € pro 100 Milliliter |
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VOROX ® Unkrautfrei Komplett 1kg29,95 € incl. 19 % USt 29,95 € pro Kilogramm |
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Keeper Unkrautfrei 150ml23,76 € incl. 19 % USt 15,84 € pro 100 Milliliter |
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Keeper Unkrautfrei 250ml29,70 € incl. 19 % USt 11,88 € pro 100 Milliliter |
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Keeper Unkrautfrei 30ml10,35 € incl. 19 % USt 34,50 € pro 100 Milliliter |
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Celaflor Rasen-Moosfrei Weedex 5x45g13,74 € incl. 19 % USt 6,11 € pro 100 Gramm |
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Celaflor Rasen-Unkrautfrei Weedex 250 ml21,21 € incl. 19 % USt 8,48 € pro 100 Milliliter |
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Roundup Alphée Unkrautpistole 1 Liter11,80 € incl. 19 % USt 11,80 € pro Liter |
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Roundup Gran Unkrautfrei 4x45 qm26,70 € incl. 19 % USt 43,06 € pro 100 Gramm |
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Keeper Unkrautfrei 75ml14,99 € incl. 19 % USt 19,99 € pro 100 Milliliter |
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Roundup Gran Unkrautfrei 180 qm0,00 € incl. 19 % USt |
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Celaflor Rasen-Unkrautfrei Weedex 100ml12,50 € incl. 19 % USt 12,50 € pro 100 Milliliter |
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Roundup Plus Unkrautfrei 50 ml14,65 € incl. 19 % USt 29,30 € pro 100 Milliliter |
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Roundup LB Plus Unkrautfrei 140 ml24,65 € incl. 19 % USt 17,61 € pro 100 Milliliter |
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Roundup LB Plus Unkrautfrei 250 ml31,95 € incl. 19 % USt 12,78 € pro 100 Milliliter |
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Celaflor Rasen-Unkrautfrei Weedex 400ml26,60 € incl. 19 % USt 66,50 € pro Liter |
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Bayer Bio Unkrautfrei AF 500ml11,60 € incl. 19 % USt 23,20 € pro Liter |
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Glyfos ® Premium 1 Liter Unkraut Entferner42,50 € incl. 19 % USt 42,50 € pro Liter |
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Glyfos 1 Liter Unkraut Entferner63,72 € incl. 19 % USt 63,72 € pro Liter |
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Glyfos 5 Liter Unkraut Entferner45,50 € incl. 19 % USt 9,10 € pro Liter |
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Glyfos ® Supreme 5 Liter Unkraut Entferner106,49 € incl. 19 % USt 21,30 € pro Liter |
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Celaflor Naturen Moosfrei 1000 ml8,39 € incl. 19 % USt 8,39 € pro Liter |
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Celaflor Naturen Unkrautfrei 1000 ml14,49 € incl. 19 % USt 14,49 € pro Liter |

































