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Wissenswertes

Shop Informationen







Glyfos ® Premium 1 Liter Unkraut Entferner

Glyfos ® Premium  1 Liter Unkraut Entferner

42,50 €

incl. 19 % USt zzgl. Versandkosten

Gewicht: 1.20 KG

Lieferzeit 3-4 Tage

Gewöhnlich versandfertig in 24 Stunden

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42,50 € pro Liter
Pflanzenschutzgesetz
Art.Nr.: 5573


Produktbeschreibung

Glyfos Â®Premium Unkraut Entferner 1 Liter 


Achtung !

Dieser Artikel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen. Sie benötigen für deren Verwendung Sachkunde nach §10 Pflanzenschutzgesetz.
Das Pflanzenschutzgesetz besagt laut §10, dass für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen werden müssen.Sachkundenachweis

Als Sachkundenachweis im Rahmen einer Berufsausbildung für die Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln* 
(§ 1 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung)

gilt ein Zeugnis über eine bestandene
Abschlussprüfung in den Berufen:

– Landwirt/in – Pflanzenschutzlaborant/in
– Gärtner/in – landwirtschaftlicher/e Laborant/in
– Winzer/in – landwirtschaftlich-technischer/e Assistent/in
– Forstwirt/in
– eine bestandene Fortbildungs- oder Umschulungsprüfung zum Fachagrarwirt/in     Landtechnik oder
− geprüfter/e Schädlingsbekämpfer/in (Prüfung ab 18. Februar 1997)
– ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium im Bereich
   der Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaften sowie Weinbau


Glyfos® Premium Unkraut Entferner


Herbizides, wasserlösliches Konzentrat
Wirkstoff: 450 g/l Glyphosat

Nicht-selektives Herbizid zur Anwendung auf Acker- und Grünland, auf Stilllegungsflächen, im Forst, Obst- und Weinbau, auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen, auf Gleisanlagen und im Zierpflanzenbau.




Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen

Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt
Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Ackerbaukulturen (ausg. Winterraps)
Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse Laubholz, Nadelholz
Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Kernobst, Steinobst, Stilllegungsflächen, Zierpflanzen, Rasen, Nichtkulturland ohne Holzgewächse, Wege und Plätze mit Holzgewächsen, Baumschulgehölzpflanzen, Gleisanlagen
Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Nadelholz (ausg. Douglasie), Laubholz
Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Ackerwinde) Weinrebe
Adlerfarn Laubholz, Nadelholz
Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke, Ampferarten Wiesen, Weiden
Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ernteerleichterung, Sikkation Wintergerste, Sommergerste, Hafer, Winterroggen, Sommerroggen, Winterweizen, Sommerweizen, Wintertriticale, Sommertriticale
Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke, Ausfallkulturen Ackerbaukulturen

Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468).
Für die Anwendung im Forst (nur Jungwuchsflächen mit Bodengeräten) und in Ackerbaukulturen (gilt nicht für Anwendungen gegen Gemeine Quecke und gegen Ausfallkulturen) gilt zusätzlich:
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist (NT101).
Für die Anwendung in Obst, in Wein, im Forst (Kahlflächen oder Unterholz ohne Jungflächen), auf Stilllegungsflächen, im Grünland, in Getreide, in Ackerbaukulturen (gegen Gemeine Quecke oder in Ausfallkulturen), Rasen und Zierpflanzen gilt zusätzlich:
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist (NT102).
Für die Anwendung in Nichtkulturland (ohne Holzgewächse) gilt zusätzlich:
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist (NT103).



Anwendung

Ackerbau
Ackerbaukulturen
Gegen Gemeine Quecke ___________________________________________________ 4 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser zur Stoppelbehandlung, Anwendungszeitpunkt: Herbst, nach der Ernte, mindestens 10 Tage vor einer Bodenbearbeitung, diese frühestens nach Auftreten erster Wirkungssymptome. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr, Tankmischung mit schwefelsaurem Ammoniak, jedoch nicht mit Flüssigdüngern möglich.
Quecke soll 3 - 4 neue Blätter pro Trieb gebildet haben. Zur Sanierung stark verqueckter Flächen wird je 1 Anwendung in 2 aufeinander folgenden Jahren empfohlen. Stoppeldüngung bzw. Kalkung ab 2 Tage nach der Behandlung.

Ackerbaukulturen
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter _______________ 2,4 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bis 2 Tage vor der Saat, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

Ackerbaukulturen
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter und Ausfallkulturen _ 4 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach der Ernte oder nach dem Wiederergrünen. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

Ackerbaukulturen (ausg. Winterraps)
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter _______________ 2,4 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bis BBCH 03 (Ende der Samenquellung, bzw. Ende der Keimruhe), vor dem Auflaufen, bis 5 Tage nach der Saat. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter _________________ 4 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser zur Ernteerleichterung, Anwendungszeitpunkt: ab BBCH 89 (Vollreife) zur Spätbehandlung, ausgenommen zur Saatguterzeugung und zu Brauzwecken. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bodenbearbeitung direkt nach der Ernte möglich. Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden (VV835).

Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation _________ 4 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: ab BBCH 89 (Vollreife) zur Spätbehandlung in Lagergetreide, ausgenommen Saat- und Braugetreide. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bodenbearbeitung direkt nach der Ernte möglich. Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden (VV835).

Stilllegungsflächen
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter _________________ 4 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser zur Rekultivierung, Anwendungszeitpunkt: vor der Bodenbearbeitung, vor der Saat von Folgekulturen. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Bei sehr starker Verqueckung bzw. zu wenig grüner, aufnahmefähiger Blattmasse zum Spritzzeitpunkt ist ggf. eine Nachbehandlung nach der folgenden Kultur erforderlich. Bei sehr hohem Aufwuchs einen Schröpfschnitt einplanen und so durchführen, dass zum Behandlungszeitpunkt wieder genügend Blattmasse vorhanden ist. Eine den Austrieb unterdrückende Schwadablage unbedingt vermeiden.
Mit den Bestellarbeiten kann begonnen werden, wenn die Leitunkräuter nach dem Einsatz von Glyfos Premium zu vergilben beginnen. Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen (VV549).

Forst
Nadelholz, Laubholz
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse ___ 2,4 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser als Zwischenreihenbehandlung auf Jungwuchsflächen mit Abschirmung, Anwendungszeitpunkt: Mai bis Juni und ab einer Unkrauthöhe von mindestens 15 cm, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen (VA215).

Nadelholz, Laubholz
Gegen Adlerfarn __________________________________________________________ 4 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs nur mit Bodengeräten, Anwendungszeitpunkt: August bis September, nach Abschluss des Hauptwachstums des Farns. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen (VA215).
Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden (VA216).

Nadelholz, Laubholz
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse _____ 4 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs nur mit Bodengeräten, Anwendungszeitpunkt: August bis September. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen (VA215).
Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden (VA216).

Nadelholz, Laubholz (ausg. Douglasie, Lärche)
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse ___ 2,4 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser nur mit Bodengeräten auf Jungwuchsflächen, Anwendungszeitpunkt: September bis November, nach Abschluss des Kulturpflanzenwachstums. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

Hinweise für Anwendungen im Forst:
Bei der Gräserbekämpfung im Herbst ist darauf zu achten, dass diese noch grün und in vollem Wachstum sind. Eine nachhaltige Bekämpfung von Strauchholz im Frühjahr ist nur bei ausreichender Blattmasse zur Zeit der Behandlung gewährleistet. Der zu behandelnde Adlerfarn muss grün und voll entwickelt sein (alle Farnwedel entfaltet sowie beginnende Verbräunung der Fiederspitzen). Alle Farnwedel müssen gut benetzt werden. Behandlungen vor Frosteinbruch haben sich bewährt. Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen (VA215).

Grünland
Weiden und Wiesen
Gegen Gemeine Quecke, Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
und Ampferarten ________________________________________________________ 3,2 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser mit nachfolgendem Umbruch zur Grünlanderneuerung, Anwendungszeitpunkt: vor der Saat, während der Vegetationsperiode. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Ausreichende Bodenfeuchtigkeit ist für das Gelingen der Neuansaat entscheidend. Bewährt haben sich Behandlungen und Ansaaten im Juli/August. Wichtig ist ein ebenes, abgesetztes Saatbett, um eine flache Ablage des Saatgutes (1 - 2 cm) zu ermöglichen. Nach der Einsaat ist durch Anwalzen für einen guten Bodenschluss zu sorgen. Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen (VV549).

Nichtkulturland
Gleisanlagen
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter _________________ 8 l/ha
spritzen in 500 - 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Oder:
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter _________________ 4 l/ha
spritzen in 500 - 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NS660).

Nichtkulturland ohne Holzgewächse
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter ___________ 40 ml/100 m²
spritzen in 2 - 4 l/100 m² Wasser, Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.
Keine Anwendung auf oder unmittelbar an Flächen, die z.B. mit Beton, Bitumen, Pflaster oder Platten versiegelt sind.
Der maximale Mittelaufwand für die Kultur pro Jahr beträgt 8 l/ha (80 ml/ 100 m²).

Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NS660).

Wege und Plätze mit Holzgewächsen
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter __________ 40 ml/100 m²
spritzen mit Abschirmung in 2 - 4 l/100m² Wasser, Anwendungszeitpunkt: ab Pflanzjahr während der Vegetationsperiode. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.
Keine Anwendung auf oder unmittelbar an Flächen, die z.B. mit Beton, Bitumen, Pflaster oder Platten versiegelt sind. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NS660).

Obstbau
Kernobst
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter _________________ 4 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: ab Pflanzjahr, im Frühjahr oder Sommer. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

Steinobst
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter _________________ 4 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt:: ab Pflanzjahr, im Frühjahr bis Ende Mai. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

Hinweise für den Einsatz im Obstbau:
Glyfos Premium darf nicht in einjährigen Anlagen (1. Standjahr) eingesetzt werden, die stark zurück geschnitten wurden. Mit Glyfos Premium benetzte Seitentriebe, Schosstriebe oder Wildlinge usw. unbedingt sofort entfernen. Junge Bäumchen können unter Umständen über die grüne Rinde Wirkstoff aufnehmen und sind daher bei der Behandlung auszusparen. Dies ist besonders bei Neupflanzungen zu beachten. Grüne Teile von Obstbäumen dürfen weder direkt noch indirekt (Abtrift!) von der Spritzbrühe getroffen werden.

Weinbau
Weinrebe
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Ackerwinde) 40 ml/100 m²
spritzen in 2 - 4 l/100 m² Wasser bei Nutzung als Tafel- und Keltertraube. Anwendungszeitpunkt: Frühjahr und Sommer ab 4. Standjahr. Max. 2 Anwendungen im Abstand von mindestens 3 Monaten in der Kultur bzw. je Jahr.
Der maximale Mittelaufwand für die Kultur pro Jahr beträgt 8 l/ha (80 ml/100 m²).

Hinweise für den Einsatz im Weinbau:
Grüne Pflanzenteile dürfen nicht getroffen werden. Stocktriebe können bis Ende Juni mitbehandelt werden. Sie sind aber spätestens 2 Wochen nach der Spritzung zu entfernen (Frühjahrsanwendung). Bei Sommeranwendung behandelte Stocktriebe sofort entfernen. Glyfos Premium kann während der Rebblüte und auch bei höheren Temperaturen eingesetzt werden. Glyfos Premium ist in allen geprüften Rebsorten verträglich.

Zierpflanzenbau
Baumschulgehölzpflanzen
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter ___________ 40 ml/100 m²
spritzen in 2 - 4 l/100 m² Wasser als Zwischenreihenbehandlung mit Abschirmung, Anwendungszeitpunkt: ab Pflanzjahr, während der Vegetationsperiode. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

Rasen (Zier-und Sportrasen)
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter __________ 32 ml/100 m²
spritzen in 2 - 4 l/100 m² Wasser mit nachfolgendem Umbruch, Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode, vor der Saat. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden (VV551).

Zierpflanzen
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter ___________ 40 ml/100 m²
spritzen in 2 - 4 l/100 m² Wasser, Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode, vor Kulturbeginn. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

Hinweise für den Einsatz im Zierpflanzenbau:
Bodenbearbeitung und Nachbau 3 - 4 Wochen nach der Behandlung, frühestens nach Eintritt von sichtbaren Wirkungssymptomen. Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich sind. Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden (VV551).

Wirkungsspektrum
Sehr gut bis gut bekämpfbar:
Ungräser: Ackerfuchsschwanz, Ausfallgetreide, Binsen, Bluthirse, Borstenhirse, Fingerhirse, Flughafer, Glanzgras, Hühnerhirse, Knaulgras, Quecke, Rasenschmiele, Rispengras, Rothafer, Rotschwingel, Saathafer, Schilfrohr, Trespe, Weidelgras, Gemeiner Windhalm
Unkräuter: Ackerkratzdistel, Ackersenf, Amarant, Ampfer, Beifuß, Berufkraut, Bingelkraut, Birke, Große Brennnessel, Brombeere (Nichtkulturland), Ehrenpreis, Erdrauch, Esche, Flohknöterich, Gänsedistel, Gänsefuß, Ginster, Hahnenfuß, Hederich, Hirtentäschelkraut, Hohlzahn, Holunder, Huflattich, Kamille, Klatschmohn, Klettenlabkraut, Kornblume, Kreuzkraut, Landwasserknöterich, Löwenzahn, Malve, Melde, Möhre, Nachtschatten, Ölrettich, Pfeilkresse, Phacelia, Platterbse, Portulak, Raps, Saatwucherblume, Sauerklee, Schafgarbe, Stechapfel, Stiefmütterchen, Taubnessel, Vergissmeinnicht, Vogelknöterich, Vogelmiere, Weide, Weinbergslauch, Wicke, Windenknöterich, Wolfsmilch, Wucherblume, Zweizahn
Weniger gut bekämpfbar:
Ackerwinde, Kleine Brennnessel, Giersch, Rotklee, Weidenröschenarten, Zaunwinde
Nicht ausreichend bekämpfbar:
Weißer Mauerpfeffer, Salbeigamander, Ackerschachtelhalm, Sumpfschachtelhalm

Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G


Pflanzenverträglichkeit
Glyfos Premium wirkt nichtselektiv und schädigt bei direktem Kontakt mit grünen Pflanzenteilen die Kulturpflanze.

Anwendungstechnik

Ansetzen der Spritzbrühe
Tank bzw. Behälter mit 2/3 der erforderlichen Wassermenge füllen, dann Glyfos Premium zugeben und anschließend den Tank mit restlichem Wasser auffüllen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Entleerte Behälter gründlich mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben.

Empfohlene Wasseraufwandmenge
Weinbau, Zierpflanzenbau __________________________________________ 2 bis 4 l/100 m²
Gleisanlagen ____________________________________________________ 500 bis 1000 l/ha
Obstbau, Forst,Nichtkulturland, Ackerbau, Grünland ______________________ 200 bis 400 l/ha


Ausbringungstechnik
Die zu bekämpfenden Unkrautarten müssen genug Blattmasse aufweisen, um ausreichend benetzt werden zu können. Der beste Bekämpfungserfolg wird erzielt, wenn die Mittelanwendung im Blühstadium erfolgt. Die Wirksamkeit kann bei anhaltender Trockenheit, bei hohen Temperaturen, verbunden mit extrem niedriger Luftfeuchtigkeit beeinträchtigt sein. Anwendung nach Regen oder Tau auf feuchtem, aber nicht tropfnassem Unkrautbestand möglich. Regenbeständigkeit: nach ca. 1 - 3 Stunden. Glyfos Premium kann das ganze Jahr über eingesetzt werden; auch durch kurze Nachtfröste bis -3 °C wird die Wirkung nicht beeinträchtigt.


Mischbarkeit
Beimischungen von anderen Herbiziden zur Spritzbrühe sind nicht zu empfehlen, da sie die Wirkung von Glyfos Premium u.U. einschränken.

Reinigung
Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.

Nachbau
Alle Kulturen können 3-4 Wochen nach der Anwendung nachgebaut werden. Vor Bodenbearbeitung für die Folgekultur aber in jedem Fall den Eintritt deutlicher Wirkungssymptome (Vergilbung) abwarten.

Wartezeit
Weinrebe ______________________________________________________________ 30 Tage
Kernobst, Steinobst ______________________________________________________ 42 Tage
Getreide _______________________________________________________________ 7 Tage
Nadelholz, Laubholz: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit ist nicht erforderlich.
Ackerbaukulturen, Laubholz, Nadelholz, Stilllegungsflächen, Weiden und Wiesen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Ackerbaukulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vergetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Baumschulgehölzpflanzen, Gleisanlagen, Nichtkulturland ohne Holzgewächse, Rasen, Wege und Plätze mit Holzgewächsen, Zierpflanzen: Die Wartezeit ist ohne Bedeutung (N)

Umweltverhalten

Bienen
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4) (NB6641).

Nützlinge
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft (NN165). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft (NN1842).

Algen
Das Mittel ist giftig für Algen (NW262).

Gewässer/Grundwasser
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang). Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW642).

Saumstrukturen
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang).

Lagerung
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren.


Hinweise für sicheren Umgang

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten (SP001).

Anwenderschutz
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001). Für Kinder unzugänglich aufbewahren (SB010). Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten (SB110). Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten (SF245-01).

Abpackungen

1 Liter Flasche




















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Bayer 3Std. Bio-Unkrautfrei Konz. 500ml

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VOROX Unkrautfrei Direkt AF 1l

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Bayer Garten Calypso Perfekt 1000ml

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COMPO Rasenunkraut Vernichter Banvel M 120ml

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VOROX UNKRAUTFREI gegen Giersch 15ml

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VOROX UNKRAUTFREI gegen Löwenzahn 60ml

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VOROX ® Unkrautfrei Komplett 1kg

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Keeper Unkrautfrei 150ml

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Keeper Unkrautfrei 250ml

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Keeper Unkrautfrei 30ml

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Celaflor Rasen-Moosfrei Weedex 5x45g

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Keeper Unkrautfrei 75ml

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Roundup Gran Unkrautfrei 180 qm

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Celaflor Rasen-Unkrautfrei Weedex 100ml

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Roundup Plus Unkrautfrei 50 ml

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Roundup LB Plus Unkrautfrei 140 ml

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Roundup LB Plus Unkrautfrei 250 ml

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Celaflor Rasen-Unkrautfrei Weedex 400ml

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Bayer Bio Unkrautfrei AF 500ml

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Glyfos ® Premium  1 Liter Unkraut Entferner

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Celaflor Naturen Moosfrei 1000 ml

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